| Klasse:
A |
- Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und
ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/Kg.
- Einschluss: A1, M
- Mindestalter: 18 Jahre
- Mindestalter: 25 Jahre (Hier entfällt die zweijährige Beschränkung der
Motorleistung.)
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| Klasse:
A1 |
- Krafträder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW
(Leichtkrafträder).
- Bei 16 und 17 jährigen Fahrern muss das Leichtkraftrad bauartbedingt auf
max. 80 km/h begrenzt sein.
- Einschluss: M
- Mindestalter: 16 Jahre
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| Klasse:
M |
- Kleinkrafträder und
Fahrräder mit Hilfsmotor, nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
- Einschluss: keiner
- Mindestalter: 16 Jahre
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| Klasse:
B |
- Kraftfahrzeuge -außer
Krafträdern- bis 3500 Kg zul. Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz.
- Anhänger: bis 750 Kg zul. Gesamtmasse, oder zul. Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination nicht über 3500 Kg liegt.
- Einschluss: L, M
- Mindestalter: 18 Jahre
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| Klasse:
BE |
- Kombinationen aus
Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B
fallen.
- Anhängelast: bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis
zum 1,5 fachen der zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
- Vorbesitz: B
- Einschluss: keiner
- Mindestalter: 18 Jahre
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| Klasse:
T |
- Zugmaschinen und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind.
- Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw.
60 km/h (über 18 Jahre) für Zugmaschinen, sowie bis 40 km/h für selbstfahrende
Arbeitsmaschinen.
- Einschluss: L, M
- Mindestalter: 16 Jahre
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| Klasse:
L |
- Zugmaschinen, die nach
ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt sind,
mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationen mit Anhänger
(mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhänger.
- Einschluss: keiner
- Mindestalter: 16 Jahre
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| Klasse:
C1 |
- Kraftfahrzeuge -außer
Krafträdern- mit mehr als 3500 Kg aber nicht mehr als 7500 Kg zul Gesamtmasse, nicht mehr
als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
- Anhänger: höchstens 750 Kg zul. Gesamtmasse
- Befristet bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche
Untersuchung.
- Vorbesitz: B
- Einschluss: keiner
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl.
Anhänger.
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| Klasse:
C |
- Kraftwagen -außer
Krafträdern- mit mehr als 3500 Kg zul Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer
Führersitz.
- Anhänger: bis zu 750 Kg zul. Gesamtmasse
- Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung.
- Vorbesitz: B
- Einschluss: C1
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl.
Anhänger.
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| Klasse:
D1 |
- Kraftfahrzeuge -außer
Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen
außer Führersitz.
- Anhänger: bis zu 750 Kg zul. Gesamtmasse
- Voraussetzung: ärztliches Gutachten
- Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes
ärztl. Gutachten erforderlich.
- Vorbesitz: B
- Einschluss: keiner
- Mindestalter: 21 Jahre
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| Klasse:
D |
- Kraftfahrzeuge -außer
Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz.
- Anhänger: bis zu 750 Kg zul. Gesamtmasse
- Voraussetzung: ärztliches Gutachten
- Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes
ärztl. Gutachten erforderlich.
- Vorbesitz: B
- Einschluss: D1
- Mindestalter: 21 Jahre
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| Klasse:
C1E |
- Kombinationen aus
Zugfahrzeugen der Kl. C1 u. Anhänger über 750 Kg zul. Gesamtmasse. Die zul. Gesamtmasse der
Kombination darf 12000 Kg u. die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
- Befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneute ärztl. Untersuchung.
- Vorbesitz: C1
- Einschluss: BE sowie D1E u DE, sofern D1 bzw. D vorh.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl.
Anhänger.
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| Klasse:
CE |
- Lastzüge und
Sattelfahrzeuge.
- Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztl. Untersuchung.
- Vorbesitz: C
- Einschluss: BE, C1, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl.
Anhänger.
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| Klasse:
D1E |
- Kombination aus
einem Zugfahrzeug der Kl. D1 u. Anhänger über 750 Kg zul. Gesamtmasse. Die zul. Gesamtmasse
der Kombination darf 12000 Kg u. die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
- Voraussetzung: ärztl. Gutachten
- Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes
ärztl. Gutachten erforderlich.
- Vorbesitz: D1
- Einschluss: BE und C1E bei Vorbesitz von C1
- Mindestalter: 21 Jahre
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| Klasse:
DE |
- Kombinationen aus
einem Zugfahrzeug der Kl. D u. Anhänger über 750 Kg zul. Gesamtmasse.
- Voraussetzung: ärztl. Gutachten
- Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes
ärztl. Gutachten erforderlich.
- Vorbesitz: D
- Einschluss: BE, D1E sowie C1E, sofern C1 bereitz im Besitz
- Mindestalter: 21 Jahre
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