Führerscheinklassen


Klasse: A
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/Kg.
  • Einschluss: A1, M
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestalter: 25 Jahre (Hier entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung.)
Klasse: A1
  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
  • Bei 16 und 17 jährigen Fahrern muss das Leichtkraftrad bauartbedingt auf max. 80 km/h begrenzt sein.
  • Einschluss: M
  • Mindestalter: 16 Jahre
Klasse: M
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Einschluss: keiner
  • Mindestalter: 16 Jahre
Klasse: B
  • Kraftfahrzeuge -außer Krafträdern- bis 3500 Kg zul. Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz.
  • Anhänger: bis 750 Kg zul. Gesamtmasse, oder zul. Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zul. Gesamtmasse der Kombination nicht über 3500 Kg liegt.
  • Einschluss: L, M
  • Mindestalter: 18 Jahre
Klasse: BE
  • Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
  • Anhängelast: bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5 fachen der zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.
  • Vorbesitz: B
  • Einschluss: keiner
  • Mindestalter: 18 Jahre
Klasse: T
  • Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (über 18 Jahre) für Zugmaschinen, sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
  • Einschluss: L, M
  • Mindestalter: 16 Jahre
Klasse: L
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationen mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhänger.
  • Einschluss: keiner
  • Mindestalter: 16 Jahre
Klasse: C1
  • Kraftfahrzeuge -außer Krafträdern- mit mehr als 3500 Kg aber nicht mehr als 7500 Kg zul Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
  • Anhänger: höchstens 750 Kg zul. Gesamtmasse
  • Befristet bis zur Vollendung des 50 Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
  • Vorbesitz: B
  • Einschluss: keiner
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl. Anhänger.
Klasse: C
  • Kraftwagen -außer Krafträdern- mit mehr als 3500 Kg zul Gesamtmasse, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
  • Anhänger: bis zu 750 Kg zul. Gesamtmasse
  • Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung.
  • Vorbesitz: B
  • Einschluss: C1
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl. Anhänger.
Klasse: D1
  • Kraftfahrzeuge -außer Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz.
  • Anhänger: bis zu 750 Kg zul. Gesamtmasse
  • Voraussetzung: ärztliches Gutachten
  • Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.
  • Vorbesitz: B
  • Einschluss: keiner
  • Mindestalter: 21 Jahre
Klasse: D
  • Kraftfahrzeuge -außer Krafträder- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz.
  • Anhänger: bis zu 750 Kg zul. Gesamtmasse
  • Voraussetzung: ärztliches Gutachten
  • Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.
  • Vorbesitz: B
  • Einschluss: D1
  • Mindestalter: 21 Jahre
Klasse: C1E
  • Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Kl. C1 u. Anhänger über 750 Kg zul. Gesamtmasse. Die zul. Gesamtmasse der Kombination darf 12000 Kg u. die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
  • Befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle 5 Jahre erneute ärztl. Untersuchung.
  • Vorbesitz: C1
  • Einschluss: BE sowie D1E u DE, sofern D1 bzw. D vorh.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl. Anhänger.
Klasse: CE
  • Lastzüge und Sattelfahrzeuge.
  • Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztl. Untersuchung.
  • Vorbesitz: C
  • Einschluss: BE, C1, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz von D1 und DE bei Vorbesitz von D.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 Kg zul Gesamtmasse einschl. Anhänger.
Klasse: D1E
  • Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kl. D1 u. Anhänger über 750 Kg zul. Gesamtmasse. Die zul. Gesamtmasse der Kombination darf 12000 Kg u. die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
  • Voraussetzung: ärztl. Gutachten
  • Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.
  • Vorbesitz: D1
  • Einschluss: BE und C1E bei Vorbesitz von C1
  • Mindestalter: 21 Jahre
Klasse: DE
  • Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. D u. Anhänger über 750 Kg zul. Gesamtmasse.
  • Voraussetzung: ärztl. Gutachten
  • Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.
  • Vorbesitz: D
  • Einschluss: BE, D1E sowie C1E, sofern C1 bereitz im Besitz
  • Mindestalter: 21 Jahre